Schon seit Tagen hat uns ein Wetterhoch sommerliche Temperaturen beschert. Leider stieg auch mit den Temperaturen die hiesigen Waldbrandstufen. Schon seit Tagen steht diese in Mansfeld Südharz auf Stufe 4. In Zuge dessen wurde auch öffentlich immer wieder vor Flächenbränden gewarnt.
Am 11.05.2016 gegen 13:43 Uhr wurde unsere Wehr zum Stichwort „Gebäudebrand Walther Schneider Straße in Seeburg“ alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um einen circa 800qm großen Flächen/Böschungsbrandbrand handelte. Zum Einsatz wurden die Ortsfeuerwehren Seeburg, Aseleben,Erdeborn/Lüttchendorf, Hornburg und Röblingen gefordert. Insgesamt befanden sich neun Fahrzeuge mit 34 Einsatzkräften vor Ort. Da sehr viele größere Bäume und Büsche in Brand standen war es notwendig, dass ein Trupp mit schwerem Atemschutz zur Brandbekämpfung vorgehen musste. Weiterhin wurden insgesamt 3 C-Rohre zum Einsatz gebracht.
Die Polizei bestätigte die Vermutung der Selbstentzündung, wahrscheinlich hervorgerufen durch die anhaltenden Temperaturen und die nach sich ziehende Trockenheit.
Die meisten Wald- und Flurbrände verursacht der Mensch! Dabei ließen sie sich doch mit der entsprechenden Vorsicht vermeiden; Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung – zu den häufigsten Nachlässigkeiten zählen leichtfertiger Umgang mit offenem Feuer und das Wegwerfen von noch glimmenden Zigarettenkippen.
Nicht umsonst besteht derzeit in unseren Wäldern Rauchverbot – Flora, Fauna und die Tierwelt bleiben im Brandfall ihrem Schicksal überlassen.
Hier nochmals einige Tipps Ihrer Ortsfeuerwehr Röblingen :
In Waldgebieten sollte man äußerste Vorsicht walten lassen und keinesfalls mit offenem Feuer hantieren.
Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen in Deutschlands Wäldern grundsätzlich verboten.
Das Entzünden von Lager- und Grillfeuer im Wald ist untersagt.
Offene Feuer dürfen laut Gesetzgeber nur mit einem Mindestabstand von 100 Meter zum Waldrand entzündet werden. Der Grundstückseigentümer muss dazu sein Einverständnis gegeben haben.
Gegrillt wird am besten an öffentlichen Feuerstellen mit steinigem Untergrund.
Der Abstand des Feuers zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen sollte mindestens 5 Meter betragen.
Bei starkem Wind sollte kein Feuer entzündet werden, bzw. bereits entzündetes Feuer gelöscht werden (Funkenfluggefahr).
Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann.
Größte Vorsicht ist auch beim Abstellen eines Autos auf einer ungemähten, trockenen Wiese geboten. Der Katalysator wird extrem heiß und kann das dürre Gras entzünden.
Beim Abstellen von Fahrzeugen sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, dass die Einsatzwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge immer frei bleiben und nicht verstellt sind.
Wir danken allen Kameraden der Ortswehren unserer Gemeinde für Ihre heutige Einsatzbereitschaft und die gute Zusammenarbeit.